Das Oberlandesgericht
Im Lande Niedersachsen gibt es neben dem Landesverfassungsgericht (Staatsgerichtshof) entsprechend der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland wie in jedem anderen Bundesland im wesentlichen die "ordentliche Gerichtsbarkeit", die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit und die Finanzgerichtsbarkeit.
Die "ordentliche Gerichtsbarkeit", die insbesondere für die Zivil-, Familien-, Bußgeld- und Strafrechtsprechung zuständig ist, wird durch die Amts-, Land- und Oberlandesgerichte gebildet und - als Bundesgericht - durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
In Strafsachen sind die Oberlandesgerichte in erster Linie Revisionsgerichte im Bereich der mittleren Kriminalität. Nachgeprüft werden nur die rechtlichen, nicht auch die tatsächlichen Beurteilungen eines Falles durch die Vorinstanz. Für Friedensverrats- und Hochverratssachen ist in jedem Bundesland ein Oberlandesgericht als erstinstanzliches Gericht zuständig. In Niedersachsen ist das das Oberlandesgericht Celle.
In Ordnungswidrigkeitssachen (Bußgeldsachen) können die Oberlandesgerichte gegen die Entscheidungen der Amtsgerichte nur angerufen werden, wenn die Sache besondere Bedeutung hat.
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