Der Richter als unabhängiges Organ der Rechtspflege ist nur dem Gesetz und seinem Gewissen unterworfen (Art.97 GG). Der Richter gewährt so dem Bürger Rechtsschutz gegenüber seinen Mitbürgern und gegenüber staatlichen Institutionen.
Der Staatsanwalt ist ein Beamter des höheren Dienstes. Er muss die Befähigung zum Richteramt besitzen, hat also dieselbe juristische Ausbildung wie ein Richter.
Amtsanwälte sind ausgebildete Rechtspfleger, die eine Zusatzausbildung von 18 Monaten absolviert und die anschließende Amtsanwaltsprüfung bestanden haben.
Bildrechte: grafolux & eye-serverDiplom Rechtspfleger/-innen sind Beamte/Beamtinnen derLaufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz. Sie sind vornehmlich bei den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Staatsanwaltschaften tätig.
Bildrechte: NiedersachsenJustizfachwirtinnen und Justizfachwirte sind als Beamtin / Beamter der Laufbahngruppe 1, 2.Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Ihre Tätigkeit ist vielseitig und verantwortungsvoll
Justizwachtmeister/-innen sind Beamte des einfachen Dienstes. Justizwachtmeister/-innen sind bei den Amtsgerichten, den Landgerichten, den Oberlandesgerichten und Staatsanwaltschaften sowie bei den Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichten tätig.
Seit dem 01.06.2002 besteht für alle Bewerberinnen und Bewerber auch außerhalb der Justiz die Möglichkeit, sich bei entsprechender Qualifikation und Berufserfahrung für die Laufbahn des Gerichtsvollzieherdienstes zu entscheiden.
Bildrechte: grafolux & eye-serverDer Notar leistet einen Amtseid vor dem Präsidenten des Landgerichts, er führt ein Siegel und einen Dienststempel mit dem Landeswappen.
Rechtsbeistände sind Personen, die nach dem Rechtsberatungsgesetz eine beschränkte Erlaubnis erhalten haben, fremde Rechtsangelegenheiten zu besorgen. Die Erlaubnis ist bei dem örtlich zuständigen Präsidenten des Landgerichts zu beantragen.