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Ernst Beyersdorff-Ausstellung

Oldenburger Sammler, Förderer und Jurist


Am 3. März 2017 eröffnete die Präsidentin des Oberlandesgerichts Oldenburg Anke van Hove die Doppelausstellung über Ernst Beyersdorff.

Gemeinsam mit dem Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Oldenburg zeigt das Oberlandesgericht vom 4. März 2017 bis 18. Juni 2017 eine Ausstellung über den Oldenburger Juristen und Kunstsammler Ernst Beyersdorff. An zwei Standorten wird das Leben und Wirken von Ernst Beyersdorff nachgezeichnet, der als Jurist und glühender Verfechter der künstlerischen Moderne über Jahrzehnte in Oldenburg tätig war.

Als Begründer der „Vereinigung für junge Kunst“ und Förder-Mitglied der Künstlergruppe „Brücke“ legte er eine beachtliche Sammlung mit Werken der Moderne an, die 1984 als „Schenkung Ernst und Hanneliese Beyersdorff“ in die Sammlungen des Landesmuseums gelangte. In der Oldenburger Gerichtsbarkeit begann er seine Karriere als Anwalt, wechselte später in die Justiz und war als Amts- und Landrichter tätig. 1931 wurde er zum Landgerichtsrat ernannt. Die Machtergreifung der Nationalsozialisten markierte für Beyersdorff eine empfindliche Zäsur: Die „Vereinigung für junge Kunst“ löste sich 1933 auf, die Diskriminierung Beyersdorffs als „Halbjude“ zog Repressionen und Zwangsversetzungen nach sich. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde er durch die britische Militärregierung rehabilitiert und zum Präsidenten des Landgerichts Oldenburg ernannt. Anhand von Werken aus seiner Kunstsammlung, zeitgeschichtlichen Archivalien und persönlichen Dokumenten beleuchtet die Ausstellung die faszinierende und tragische Biographie des Sammlers und Juristen, dessen Todestag sich am 16. Juni 2017 zum 65. Mal jährt.

Der Eintritt ist frei!

Blid: Aquarell von Franz Radiwill 1920 Bildrechte: VG Bild- und Kunst, Bonn 2017
Franz Radziwill: Surreale Komposition, 1920, Aquarell; © VG Bild-Kunst; Bonn 2017

Im Überblick

Zeitraum: 4. März - 18. Juni 2017
Ort: Oberlandesgericht Oldenburg und Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte in Oldenburg

Öffnungszeiten des Oberlandesgerichts:
montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:30 Uhr
freitags von 8:00 bis 12:30 Uhr

Der Eintritt ist frei!

Foto von Ernst Beyersdorff   Bildrechte: OLG Oldenburg

Förderer, Sammler und Jurist Ernst Beyersdorff

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