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Mobiler Arbeitsplatz der Zukunft im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg


Am 01.03.2017 fiel der Startschuss!

Auf Grundlage der „Dienstvereinbarung über mobile Arbeitsplätze im Bereich der Niedersächsischen Justiz“ (Nds. Rechtspflege Nr. 6/2016, S. 183 ff.) wurden insgesamt 44 mobile Arbeitsplätze an Bedienstete im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg übergeben. Mobile Arbeit bedeutet, dass die Leistung der Arbeit auch von außerhalb der Dienststelle unter Nutzung einer Datenverbindung ermöglicht wird.

Noch im Jahr 2016 hatte die Ausschreibung der mobilen Arbeitsplätze begonnen, auf welche sich die Bediensteten des Oberlandesgerichtsbezirks bewerben konnten. Die Auswahl erfolgte in enger Abstimmung mit den betroffenen Gerichten unter Beteiligung der Personalvertretungen (Bezirksrichterrat und Bezirkspersonalrat). Wesentliche Kriterien für die Zuweisung eines mobilen Arbeitsplatzes waren die häusliche Betreuung (kleiner) Kinder oder die häusliche Pflege eines Angehörigen.

Ziele der mobilen Arbeit sind insbesondere:

  • eine höhere Motivation der Bediensteten und Steigerung der Arbeitsqualität und
    -Produktivität durch optimale Gestaltung der Arbeitsbedingungen

  • die Umsetzung lebensphasenorientierter Berufs- und Lebensplanung, insbesondere der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

  • eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Gesundheit.

Die Zuweisung der mobilen Arbeitsplätze ist auf 2 Jahre befristet. Die betroffenen Bediensteten werden mit der entsprechenden Technik für den Zuweisungszeitraum durch den Dienstherrn/ Zentralen IT-Betrieb der Niedersächsischen Justiz ausgestattet.

Nach Ablauf der Zuweisung (28.02.2019) erfolgt die Rückgabe der technischen Ausstattung sowie eine zeitgleiche Neuvergabe der bestehenden mobilen Arbeitsplätze. Eine entsprechende Ausschreibung für die Zuweisung ab dem 01.03.2019 wird voraussichtlich im Herbst 2018 erfolgen.

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