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Amtsanwältin/Amtsanwalt

Amtsanwälte sind ausgebildete Rechtspfleger, die eine Zusatzausbildung von 18 Monaten absolviert und die anschließende Amtsanwaltsprüfung bestanden haben.

Amtsanwältinnen und Amtsanwälte vertreten die Staatsanwaltschaft in Strafrichtersitzungen bei den Amtsgerichten.

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