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Notarin/Notar

Die Notarin/Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes.

Der Notar muss die Befähigung zum Richteramt haben.

Amt und Aufgaben des Notars sind in der Bundesnotarordnung (BNotO) geregelt.

Der Notar wird von der Landesjustizverwaltung bestellt. Amtsbezirk ist der Oberlandesgerichtsbezirk, in dem er seinen Amtssitz hat. Der Notar leistet einen Amtseid vor dem Präsidenten des Landgerichts, er führt ein Siegel und einen Dienststempel mit dem Landeswappen.

Es werden, anders als bei der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nur so viele Notare bestellt, wie hierfür ein Bedürfnis besteht. Der Notar ist, anders als der Rechtsanwalt, nicht Vertreter einer Partei, sondern unparteiischer Berater der Beteiligten.

Die Aufgaben des Notars sind vor allem Beurkundungen jeder Art (z.B. Grundstückskaufverträge, Testamente), Beglaubigung von Unterschriften u.a.

Die Amtsführung der Notare unterliegt einer staatlichen Dienstaufsicht, die von den Präsidenten der Landgerichte und der Oberlandesgerichte ausgeübt wird.

Die Notare in einem Oberlandesgerichtsbezirk bilden eine Notarkammer.Die Notarkammern haben über das Ansehen ihrer Mitglieder zu wachen und die Aufsichtsbehörden bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen.

Anschrift der Notarkammer in Oldenburg:

Notarkammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg
Staugraben 5
26122 Oldenburg

Telefon 0441/925430

Telefax 0441/9254329

Bild zum Thema Staats- und Generalstaatsanwaltschaften Bildrechte: grafolux & eye-server
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