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Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

Rechtsanwältinnen/ Rechtsanwälte sind unabhängige Organe der Rechtspflege und üben einen freien Beruf aus. Sie sind befugt, Rechtssuchende in allen Rechtsangelegenheiten zu beraten und zu vertreten. Das Arbeitgebiet des Rechtsanwalts umfasst nicht nur die Vertretung vor Gericht, sondern ganz allgemein die Beratung im rechtsgeschäftlichen Verkehr.

Jeder hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, sich in durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl vor Gerichten und Behörden vertreten zu lassen.

In manchen gerichtlichen Verfahren, z.B. Zivilprozessen vor den Landgerichten und den Oberlandesgerichten - ist eine Vertretung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zwingend erforderlich (Anwaltszwang).

Der Beruf des Rechtsanwalts ist in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt.

Rechtsanwalt kann nur werden, wer die Befähigung zum Richteramt erworben hat.

Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erfolgt auf Antrag durch die zuständige Rechtsanwaltskammer.

Der bei dem Amtsgericht zugelassene Rechtsanwalt kann auf seinen Antrag zugleich beim übergeordneten Landgericht zugelassen werden. Der bei einem Oberlandesgericht zugelassene Rechtsanwalt darf (in Niedersachsen) nicht zugleich bei einem anderen Gericht zugelassen sein.

Bei jedem Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit wird eine Liste der bei ihm zugelassenen Rechtsanwälte geführt.

Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO). Honorarvereinbarungen sind nur in beschränktem Umfang möglich.

Die Rechtsanwälte, die in dem Bezirk eines Oberlandesgerichts zugelassen sind, bilden eine Rechtsanwaltskammer.Es sind ihr gesetzlich bestimmte Aufgaben übertragen, die sich aus der Stellung und den beruflichen Pflichten des Rechtsanwalts ergeben.Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer hat z.B. die Mitglieder in Fragen der Berufspflichten zu beraten und zu belehren und sie hinsichtlich der Erfüllung ihrer Pflichten zu überwachen.

Anschrift der Rechtsanwaltskammer in Oldenburg:

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg
Staugraben 5
26122 Oldenburg

Telefon 0441/925430

Telefax 0441/9254329

Bild zum Thema Täter- Opferausgleich Bildrechte: grafolux & eye-server
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