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Richterinnen/Richter und Staatsanwältinnen/Staatsanwälte

- stehen für das Recht ein und sind Repräsentanten des Rechtsstaats!


Sitzungssaal mit zwei Richterinnen und einem Richter   Bildrechte: www.wyrwa-foto.de

Die rechtsprechende Gewalt ist gemäß Artikel 92 des Grundgesetzes den Richter/innen anvertraut. Als unabhängige und neutrale Staatsorgane entscheiden sie in Strafsachen, zivil-, sozial- und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Den Richtern ist ferner die gerichtliche Klärung finanzrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Streitfragen übertragen. Neben dieser streitentscheidenden Tätigkeit übernehmen sie Aufgaben staatlicher Fürsorge im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, z.B. im Betreuungsrecht. Richter/innen gewähren so Rechtsschutz gegenüber den Mitbürger/innen und gegenüber staatlichen Institutionen. Sie sind als unabhängige Organe der Rechtspflege nach Artikel 97 des Grundgesetzes dabei nur dem Gesetz unterworfen. Dieser großen Verantwortung haben die Richter/innen mit sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit zu entsprechen. Zu dieser Unabhängigkeit gehört, dass den Richter/innen für ihre rechtsprechende Tätigkeit keine inhaltlichen Weisungen erteilt werden können und sie in ihrer Amtsausübung und Arbeitsgestaltung weitgehend frei sind.

Typische Aufgaben: Richterinnen und Richter

  • entscheiden über Mietstreitigkeiten, Scheidungen und Sorgerechtsfragen, Schadensersatzansprüche, die Auslegung von Verträgen;
  • entscheiden über die Rechtmäßigkeit der Kündigung von Arbeitsverhältnissen sowie von Verwaltungsakten, über das Bestehen von Ansprüchen gegenüber Rentenkassen und dem Finanzamt;
  • bestellen für unterstützungsbedürftige Betroffene rechtliche Betreuer;
  • prüfen die Notwendigkeit von freiheitsentziehenden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr;
  • leiten die Verhandlungen und hören die Beteiligten an;
  • vernehmen Zeuginnen und Zeugen, befragen Sachverständige;
  • helfen bei der gütlichen Klärung von Streitigkeiten und unterbreiten Vergleichsvorschläge.

Zentrale Aufgabe der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ist die Strafverfolgung. Sie führen das Ermittlungsverfahren, überprüfen Verdachtsmomente auf ihre Richtigkeit und veranlassen die Beweisermittlung in Zusammenarbeit der Polizei und stellen Durchsuchungs- und Haftbefehlsanträge. Bei Abschluss der Ermittlungen obliegt ihnen die Entscheidung darüber, ob Anklage zum Gericht zu erheben ist oder ein Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts oder aus anderen Gründen einzustellen ist. Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vertreten die erhobenen Anklagen bei Gericht in der Hauptverhandlung und wirken dort aktiv zur Sicherstellung eines rechtsstaatlichen fairen Verfahrens mit. Nach Rechtskraft der vom Gericht verhängten Geld- und Freiheitsstrafen stellt die Staatsanwaltschaft deren Vollstreckung sicher.

Typische Aufgaben: Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

  • verfassen Anklageschriften und beantragen Strafbefehle;
  • entscheiden über Ermittlungsansätze und beantragen die Anordnung von Wohnungsdurchsuchungen oder Telefonüberwachungen;
  • beantragen die Anordnung von Untersuchungshaft bei dringendem Tatverdacht und Flucht-, Wiederholungs- oder Verdunkelungsgefahr;
  • wirken an der Hauptverhandlung beim Strafgericht mit, befragen Zeugen, stellen Beweisanträge, plädieren zusammenfassend mit einem begründeten Antrag auf Verurteilung oder Freispruch.

Diese Berufe sind für Sie geeignet, wenn

  • Sie gern mit Menschen arbeiten, über Einfühlungsvermögen und soziales Verständnis verfügen;
  • Sie entscheidungsfähig, leistungsbereit und belastbar sind;
  • Sie sich mit dem Auftrag der Justiz identifizieren und Verantwortung gewissenhaft tragen können;
  • Sie Freude daran haben, Konflikte zu lösen;
  • Sie sich fortlaufende und breitgefächerte Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für Ihr berufliches Leben wünschen.

Die Besoldung erfolgt nach der Niedersächsischen Besoldungsordnung R.

In Niedersachsen werden qualifizierte Nachwuchskräfte, die die Befähigung zum Richteramt erworben haben, fortlaufend für den richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst gesucht und eingestellt. Während der mindestens auf drei Jahre bemessenen Probezeit durchlaufen Sie in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in der Regel sowohl verschiedene Stationen bei Gericht wie eine Beschäftigungszeit bei der Staatsanwaltschaft, unabhängig davon, ob Sie später eine Planstelle bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft anstreben. Familienfreundliche Teilzeitbeschäftigung ist von Anbeginn möglich. Das Konzept für die Assessorenzeit in Niedersachsen sieht entlastende Unterstützung und kollegiale Begleitung nicht nur in der Einarbeitungszeit vor. Nähere Einzelheiten finden Sie dazu in dem ausführlichen Niedersächsischen Proberichterkonzept, das Sie unter der Rubrik „Personalentwicklungskonzept“ aufrufen können.

Die Befähigung zum Richteramt wird durch den erfolgreichen Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Universitätsstudiums sowie eines anschließenden zweijährigen staatlichen Vorbereitungsdienstes mit erfolgreichem Bestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung erworben. Weitere Einzelheiten zum Ausbildungs- und Prüfungsverlauf finden Sie unter der Rubrik „Karriere“ auf den Informationsseiten des Landesjustizprüfungsamtes. Nähere Informationen zu den Einstellungsvoraussetzungen entnehmen Sie den pdf- Merkblättern.

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