Niedersachsen klar Logo

Sie möchten Justizfachwirt/-in (m/w/d) werden?

Wir suchen nach Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz (Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt). Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2024 nehmen wir gern bis zum 31. Januar 2024 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bersenbrück, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt.


Zulassungsvoraussetzungen

Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich

  • einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder

  • eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder

  • einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG zu besitzen und

  • das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben.

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.

Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.

Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.


Bewerbungsunterlagen

Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

  • ein Bewerbungsanschreiben

  • einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit

  • eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)

  • ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung

  • ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)

Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.



Bewerbungsform

Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:


Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz

Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:


Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 9221
26140 Oldenburg



Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.


Mehrfachbewerbungen

Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.

Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.



Auswahlverfahren

Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet. Das Auswahlverfahren besteht aus

- einem Einzelinterview (Dauer: ca. 60 Minuten) sowie

- einem Rollenspiel (Dauer: ca. 15 Minuten).

Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.


Ansprechpartner für Ihre Fragen:

Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102) und Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)



Weitere Informationen zum Berufsbild finden Sie hier.

 

"Als Justizfachwirt bin ich Bindeglied zwischen Bürger und Justiz. Hier kann ich in einem kompetenten Team für und mit Menschen arbeiten. Mein Beruf bietet mir verantwortungsvolle Aufgaben, Aufstiegsmöglichkeiten und Einklang von Beruf und Familie."

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln