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Verwaltungsverfahren in Eheangelegenheiten

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Allgemeine Hinweise zum Verfahren auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses nach §1309 Abs.2 BGB

Nach Artikel 13 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) unterliegen die Voraussetzungen der Eheschließung für jeden Verlobten (Eheschließenden) dem Recht des Staates, dem er angehört. mehr

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Allgemeine Hinweise zum Verfahren auf Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen nach § 107 FamFG

Gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) werden Entscheidungen, durch die im Ausland eine Ehe für nichtig erklärt, aufgehoben oder geschieden ist oder das Bestehen oder Nichtbestehen mehr

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