Niedersachsen klar Logo

Einführung der elektronischen Registerführung in Niedersachsen

Am 01.08.2005 wurde in Niedersachsen das "maschinell geführte Register" mittels des Programmsystems RegisSTAR eingeführt.

Gleichzeitig erfolgte die Konzentration der Handels-, Vereins- und Genossenschaftsregister auf Landgerichtsbezirksebene.

Zentrale Registergerichte sind im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg:

• das Amtsgericht Oldenburg (für die Bezirke der Amtsgerichte Oldenburg, Brake, Vechta, Westerstede, Wilhelmshaven, Delmenhorst, Cloppenburg, Varel, Nordenham, Jever und Wildeshausen)

• das Amtsgericht Osnabrück (für die Bezirke der Amtsgerichte Osnabrück, Lingen, Bad Iburg, Meppen, Nordhorn, Papenburg und Bersenbrück)

• das Amtsgericht Aurich (für die Bezirke der Amtsgerichte Aurich, Emden, Leer, Wittmund und Norden).

Das Güterrechtsregister wird noch bei jedem Amtsgericht für seinen Bezirk geführt, wohingegen das Partnerschaftsregister für ganz Niedersachsen bei dem Amtsgericht Hannover konzentriert ist.

Außerdem wurden zum 01.08.2005 die bisher noch dem Richter vorbehaltenen Zuständigkeiten auf den Rechtspfleger übertragen.

Am 01.01.2007 ist das Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) in Kraft getreten. Damit hat die Einreichung der Anmeldungen und Dokumenten zum Handelsregister ausschließlich in elektronischer Form zu erfolgen. Für eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2007 gibt es in Niedersachsen die Möglichkeit, Anträge und Dokumente noch in Papierform einzureichen.

Durch die elektronische Registerführung werden die Eintragungsvorgänge in den Registergerichten beschleunigt. Jedermann erhält die Möglichkeit, Registerauskünfte über das Internet online (unter www.handelsregister.de oder www.unternehmensregister.de) einzuholen. Darüber hinaus wird durch die Einrichtung zentraler Registerauskunftsplätze in allen 80 niedersächsischen Amtsgerichten der zeitintensive Auskunftsbetrieb für die Bürgerinnen und Bürger reduziert.

Das Handelsregisterportal ermöglicht die Online-Einsicht in Jahresabschlüsse, Urkunden und Dokumente sowie aktuelle, chronologische und historische Registerausdrucke über das Internet, welche nach dem 01.01.2007 beim Handelsregister eingereicht worden sind.

In Bezug auf die Registerausdrucke gilt zu unterscheiden:

Aktueller Registerauszug:

Zeigt nur alle noch gültigen Eintragungen (ohne Rötungen), Beteiligte (z.B. Geschäftsführer, Prokuristen, Kommanditisten) werden in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt

Chronologischer Auszug:

Zeigt alle Registereintragungen incl. Der Rötungen; die Rötungen allerdings erst nach Umstellung auf RegisSTAR

Historischer Auszug:

Zeigt den Inhalt der alten Registerkarte vor Umstellung auf RegisSTAR

Die gebührenpflichtige Internet-Registerauskunft steht nach Registrierung unter www.handelsregister.de zum Verfahren grundsätzlich jedermann offen und kann auch außerhalb der Geschäftszeiten rund um die Uhr genutzt werden. Teilnehmer der Internet-Registerauskunft benötigen lediglich einen PC mit Internetanschluss sowie einen aktuellen Standard-Browser. Zur Darstellung der Registerausdrucke wird ein Programm benötigt das PDF-Dateiformate öffnen kann.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln